General Trading Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

TAKE-IT Auktionen GesmbH

 

Die TAKE-IT arbeitet ausschließlich aufgrund unserer untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jede Art von geschäftlichen Tätigkeiten der TAKE-IT, sowie auch für Verwertungen, Versteigerungen im Auftrag von Dritter.

 

  • Teilnahme

Zur Teilnahme an unseren öffentlichen, transparenten Auktionen, hat jeder einen Antrag auf Zulassung als Bieter oder Käufer zu stellen. Dieser Antrag ist über unsere Homepage unter dem Link „registrieren“ zu stellen. Bieten und Kaufen, darf Jeder, der geschäftsfähig ist. Die Zulassung als Bieter oder Käufer obliegt ausschließlich TAKE-IT. Ein Anspruch auf Zulassung als Bieter oder Käufer besteht nicht.

Sämtliche in dem Link geforderten Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Im Falle einer Änderung dieser Daten ist man verpflichtet, diese unverzüglich zu berichtigen.

Der Bieter oder Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Angaben falscher Daten nicht nur zu zivilrechtlichen Ansprüchen gegen ihn führen kann, sondern auch strafrechtliche und finanzbehördliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

Über Aufforderung hat jeder registrierte Benutzer auch eine Kopie seines Ausweises vorzulegen. Diese Kopie ist insbesondere dann vorzulegen, wenn Gegenstände zu einem höheren Betrag als Euro 10.000,00 erworben werden.

Die Daten der Angabe bei Registrierung werden von uns elektronisch gespeichert und ausschließlich vom Versteigerer zur Information zu künftigen Versteigerungen genutzt.

Sofern von uns nichts anderes bekannt gegeben wird, ist jeder registrierte Benutzer, berechtigt bei unseren Auktionen teilzunehmen.

 

  • Versteigerung

Der Ausrufpreis wird von der TAKE-IT festgelegt, wobei dieser Wert unabhängig vom Verkehrswert der Versteigerungsobjektes ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beurteilung des Wertes nicht durch einen Sachverständigen erfolgt.

Mit dem Zuschlag ist der Ersteher an sein Anbot gebunden. TAKE-IT überträgt das Eigentumsrecht mit Erlag des Zuschlagpreises, sowie sämtlichen Gebühren und Steuern und der Ausfolgung des Vertragsgegenstandes an den Ersteher. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
Zuschlag unter Vorbehalt. Bei einem Los bei dem der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wird, behält sich der Verkäufer das Recht vor, 
das Höchstgebot anzunehmen oder abzulehnen. Es gelten die Bedingung der jeweiligen Lose.

Erfolgt das Gebot in Vertretung eines Dritten, haftet der Bieter für die Verpflichtung solidarisch.

Ein Widerruf ist nicht möglich, alle abgegebenen Gebote sind bindend.

Der Bieter hat die Möglichkeit vor Abgabe des Gebotes das Objekt zu besichtigen, der Tag der Besichtigung wird vom Versteigerer bekannt gegeben. Verzichtet der Bieter auf eine Besichtigung, kann er auch einen Schadensersatz gegenüber dem Versteigerer nicht geltend machen.

Gebote die innerhalb der letzten 60 Sekunden abgegeben werden, verlängern die Zeit der Auktion des Objektes um weitere 60 Sekunden.

Erfüllungsort ist immer jeweils der Ort, wo die Versteigerung stattfindet.

Wird der Kaufpreis samt Auktionsgebühren und Umsatzsteuer nicht fristgerecht bezahlt, ist TAKE-IT berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist die Ware wieder zu versteigern. Der Meistbieter haftet TAKE-IT persönlich für einen Ausfall, einem allfälligen Mindererlös sowie entstehende Mehrkosten. Ein Anspruch seitens des Bieters auf einen Mehrerlös besteht nicht. Zahlungseingänge sind dann als verspätet zu betrachten, wenn sie nicht nur am Tag des Zuschlages zur Überweisung gebracht wurden, sondern auch nicht spätestens nach Ablauf von vier Werktagen dem Konto von TAKE-IT gutgeschrieben sind. TAKE-IT ist aber auch berechtigt, verspätet einlangende Zahlungen anzunehmen. Die Aufrechnung von Forderungen des Erstehers mit Forderungen gegen TAKE-IT oder den Einbringer wird ausgeschlossen.

 

  • Bezahlung

Der Zuschlagspreis sowie sämtliche Gebühren und Steuern sind am Tag des Zuschlags fällig. Zum Zuschlag kommen 15% Auktionsgebühr sowie 20% Umsatzsteuer. Davon ausgenommen sind Differenzbesteuerte Objekte, Diese werden jedoch bei der Versteigerung gesondert angegeben, bei diesen Objekten wird eine einmalige Gebühr von 22% auf den Zuschlagspreis aufgeschlagen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die TAKE-IT berechtigt Mahnspesen in Höhe von € 15,- einzufordern. Sollte es zu weiterem Zahlungsverzug kommen sind sämtliche Zusatzkosten, wie Inkassospesen, Anwaltskosen, vom Käufer zu ersetzen.

Grundsätzlich gilt Bezahlung durch Überweisung auf unser Geschäftskonto. Wir behalten uns jedoch vor, bei jeder Auktion Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.

Auch Ersteher, die Ihren Wohnsitz nicht in der Europäischen Union haben, haben die Umsatzsteuer zu erlegen, wobei diese nach fristgerechter Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises oder nach Vorlage der gültigen Umsatzsteuer- /Identifikationsnummer ausgefolgt wird. Sofern die Art der Bezahlung bei einer Auktion nicht anders vorgegeben, ist der Zuschlagspreis samt Gebühren und Umsatzsteuer auf unser Konto zur Überweisung zu bringen

Wird der Kaufpreis samt Auktionsgebühren und Umsatzsteuer nicht fristgerecht bezahlt, ist TAKE-IT berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist die Ware wieder zu versteigern.

Der Meistbieter haftet TAKE-IT persönlich für einen Ausfall, einem allfälligen Mindererlös sowie entstehende Mehrkosten. Ein Anspruch auf einen Mehrerlös besteht nicht.

Zahlungseingänge sind dann als verspätet zu betrachten, wenn sie nicht nur am Tag des Zuschlages nicht zur Überweisung gebracht wurden sondern auch, wenn sie nicht spätestens nach Ablauf von vier Tagen dem Konto von TAKE-IT gutgeschrieben sind.

TAKE-IT ist aber auch berechtigt, verspätet einlangende Zahlungen anzunehmen. Die Aufrechnung von Forderungen des Erstehers mit Forderungen gegen TAKE-IT oder den Einbringer wird ausgeschlossen.

Sollte es jedoch aus welchen Gründen auch immer zu Vertragsauflösung kommen, aus Sicht des Käufers, bleiben sämtliche Gebühren aufrecht. Der Käufer trägt auch sämtliche Mehrkosten, die mit dem ursprünglichen Kauf zustande gekommen sind.

 

  • Gewährleistung/Rücktritt

 

Die Objekte können zu den, vom Versteigerer angegebenen Zeitpunkten, besichtigt werden, Dies wird auch von der TAKE-IT empfohlen. An den Tagen ist die Möglichkeit, sich das Objekt im tatsächlichen Zustand anzuschauen.

Die Objekte werden von der TAKE-IT nicht auf Mängel, Vollständigkeit, versteckte Mängel oder dergleichen überprüft und übernimmt somit keine Gewähr. Es handelt sich um Retourwaren, Waren aus der Klasse A, B und C, sowie teilweise gebrauchte Waren und …

Sämtliche Angaben zu dem einzelnen Artikel werden mit besten Gewissen angegeben, jedoch bleiben Diese unverbindlich. Mängel und dergleichen müssen nicht gesondert in den Beschreibungen angegeben werden. Dazu dienen unsere Besichtigungstage, um solche Dinge zu erkennen oder festzustellen.

Mit Abgabe des Gebotes ist jede Reklamation und Gewährleistung ausgeschlossen die Anfechtung des Vertrages ist somit ungültig.

The bidder acknowledges that the FAGG is not applicable to the public, transparent auctions of the auctioneer.

 

  • Übergabe, Abholung

 

Das Eigentum geht nach vollständiger Bezahlung des Zuschlagspreises samt Gebühren und Steuern und Ausfolgung der Ware an den Käufer über. Die Ausfolgung der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Verladekosten, Verpackungskosten und allfällige Demontagekosten gehen zu Lasten des Käufers.

Es gibt für jede Auktion gesonderte Abholtage, diese werden auf der Homepage bekannt gegeben.

In Ausnahmefällen kann auf Anfrage ein gesonderter Tag als Abholung gewünscht werden, Dieser wird mit einer Gebühr von € 150,-  netto berechnet und ist im Voraus zu bezahlen.

Sollte der angegebene oder gesondert vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, haftet der Käufer für sämtliche Zusatzkosten wie, Lagergeld, Demontage bzw. Auslagerungen und Fremdkosten.

 

  • Haftungsbeschränkung

Für Unfälle während der Besichtigung, Auktion und Abholung wird keine Haftung übernommen. Alle Besucher der Auktion haften für von ihnen, wenn auch nur leicht fahrlässig, verursachte Schäden und Unfälle, gleich jeder Art. Für Unfälle, Beschädigungen an Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage haftet der Käufer.

Der Bieter/Ersteher erklärt durch die Abgabe seines Gebotes, dass er die Befähigung hat, die erstandenen Gegenstände fachgerecht abzuholen/zu demontieren/abzutransportieren bzw. wenn er selbst die Befähigung nicht hat, einen Professionisten mit der entsprechenden Befähigung für die Abholung zu beauftragen. Der Bieter/Ersteher haftet (solidarisch mit dem Professionisten) für Schäden, welche – wenn auch nur leicht fahrlässig – bei der Demontage/Abholung entstehen.

 

  • Sitz, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sitz der TAKE- IT ist Tresdorf.

Gerichtsstand ist Leobendorf.

Erfüllungsort ist der jeweilige Versteigerungsort.